Wenn ein Baby in der Schwangerschaft, während oder kurz nach der Geburt stirbt, ist das für die betroffenen Eltern eine traumatische Erfahrung. Trauer und Hilflosigkeit machen es schwer, den Alltag zu bewältigen. Oft fehlt im Umfeld das Verständnis für den großen Schmerz, der durch einen so frühen Verlust entsteht. Beratung und Austausch mit anderen Betroffenen kann dabei hilfreich sein.

Unsere Angebote im Nanaya:


Weiterführende Informationen

Begriffsdefinition, Wochenschutz, Namens-und Bestattungsrecht

Curettage / Ausschabung:

Ein operativer Eingriff, bei dem die Gebärmutter mittels stumpfer Courettemesser ausgeschabt wird. Dieser Eingriff ist Österreich üblich, wenn ein Baby in den ersten 12 Wochen der Schwangerschaft im Mutterleib stirbt, sowie bei Abtreibungen im Rahmen der Fristenregelung. Das Baby  gilt dann als Körperteil der Mutter, es gibt nur selten die Möglichkeit einer Bestattung. Die Mutter hat kein Recht auf Mutterschutz, sollte sich aber zumindest für einige Zeit krankschreiben lassen. Das Baby kann am Standesamt beurkundet werden, diese Beurkundung ist aber mit keinen Rechten verbunden. 
Alternativ dazu ist eine kleine Geburt möglich, die Entscheidung liegt bei der Mutter.

Fehlgeburt / kleine Geburt:

Geburt eines toten Babys unter 500 Gramm Körpergewicht. Es sind keine Lebenszeichen vorhanden (weder das Einsetzen der Atmung noch Herzschlag, Pulsation der Nabelschnur oder deutliche Bewegung willkürlicher Muskeln). Es gilt Bestattungsrecht, aber keine Bestattungspflicht. Die Mutter hat kein Recht auf Mutterschutz, sollte sich aber zumindest für einige Zeit krankschreiben lassen. Das Baby kann am Standesamt beurkundet werden, diese Beurkundung ist aber mit keinen Rechten verbunden.

Stille Geburt / Totgeburt:

Geburt eines toten Babys über 500 Gramm Körpergewicht. Es sind keine Lebenszeichen vorhanden (weder das Einsetzen der Atmung noch Herzschlag, Pulsation der Nabelschnur oder deutliche Bewegung willkürlicher Muskeln). Es besteht Bestattungspflicht. Mit der Anzeige einer Totgeburt hat die Mutter Anspruch auf acht Wochen Wochenschutz (nach Kaiserschnitt oder bei Mehrlingen: 12 Wochen), unabhängig davon, wie viele Wochenschutztage sie vor der Geburt schon in Anspruch genommen hat. 

Lebendgeburt:

Geburt eines Kindes, bei dem entweder die Atmung eingesetzt hat oder irgendein anderes Lebenszeichen erkennbar ist, wie Herzschlag, Pulsation der Nabelschnur oder deutliche Bewegung willkürlicher Muskeln. Das Gewicht des Kindes ist dabei nicht relevant. In diesem Fall bekommt das Kind offiziell einen Vornamen, der in der Geburtsurkunde steht. Es besteht Bestattungspflicht. Die Mutter hat Anspruch auf acht Wochen Wochenschutz (nach Kaiserschnitt oder bei Mehrlingen: 12 Wochen). 
(Quelle: österreichisches Hebammengesetz)

Wichtige Information zum Namensrecht:

Seit 1.4.2017 kann man auch Babys unter 500g Geburtsgewicht amtlich beurkunden lassen. Das Kind kann also offiziell einen Namen bekommen. Dies erfolgt freiwillig und ist auch rückwirkend ohne zeitliche Einschränkung möglich! Benötigt wird eine ärztliche Bestätigung über die Schwangerschaft bzw. die Fehlgeburt, das Geschlecht muss noch nicht bekannt gewesen sein. Selbstverständlich ist dieses Dokument kostenlos.

Wichtige Informationen zum Bestattungsrecht in Wien:

Grundsätzlich darf jeder Leichnam (unabhängig von Größe und Gewicht) bestattet werden, aber nach einer Curettage  ist die Freigabe zur Bestatung meist schwierig. Für tot geborene Babys unter 500g besteht Bestattungsrecht, für lebend geborene Babys (unabhängig vom Gewicht) sowie tot geborene Babys über 500g besteht Bestattungspflicht. Möglich ist eine individuelle Bestattung (Erd-, Feuer-, Natur-, Edelsteinbestattung) und auf Wunsch die Aufbewahrung der Urne zuhause.

Wird die Bestattung nicht von den Eltern organisiert, übernimmt die Stadt Wien aus Pietätsgründen diese Aufgabe. Alle tot geborenen Babys unter 500g werden kremiert und am Urnengrab des Babygrabfeldes am Zentralfriedhofs gemeinsam beigesetzt. Die Bestattungen der Sammelurne finden jeden 1. Freitag im März, Juni, September und Dezember statt. Jedes tot geborene Baby ab 500g Geburtsgewicht bekommt ein Einzelgrab am Babygrabfeld (Dauer auf 10 Jahre begrenzt).

Folgeschwangerschaft

Für Eltern, die ein Baby während der Schwangerschaft oder rund um die Geburt verloren haben, sind die darauf folgenden Schwangerschaften oft mit vielen Ängsten und Erinnerungen verbunden. Im Nanaya bekommen sie spezielle Unterstützung und besondere Begleitung: Unsere Angebote während der Folgeschwangerschaft


Anlaufstellen und Broschüren:

"Stille Geburt": Broschüre zum Download

Verein Nabhinadi:
Verein zur Unterstützung von Sterneneltern und nach pränataler Diagnose, Doula- und Hebammenbegleitung in Wien, Graz und online

Verein Regenbogen:
Anlaufstelle von/für Eltern, deren Babys durch Fehlgeburt, Abtreibung, Totgeburt oder kurz nach der Geburt verstorben sind. Informationen, Bibliothek, Einzelberatungen, kreative Bastelnachmittage, Projekt Babykleidung für Sternenkinder, Öffentlichkeitsarbeit,...

österreichweite Suchhilfe für alle Angebote speziell für Sternenkind-Angehörige
 
Früher Schwangerschaftsverlust in den ersten 12 Wochen: