Jede schwangere Frau in Österreich hat Anspruch auf den Mutter-Kind-Pass.
Die Untersuchungen, die darin empfohlen und von der Krankenkasse bezahlt werden, sind nicht verpflichtend. Manche von ihnen stehen aber im Zusammenhang mit dem Erhalt des vollen Kinderbetreuungsgeldes. Wer sie versäumt oder ablehnt, muss mit finanziellen Verlusten rechnen.
PRENET (Netzwerk zur kritischen Betrachtungsweise von Pränataldiagnostik) hat in Zusammenarbeit mit Berater*innen und Ärzt*innen ein Informationsblatt erstellt, das werdenden Eltern Aufklärung darüber gibt, welche Untersuchungen Voraussetzung dafür sind, dass es zu keinen Abzügen beim Kinderbetreuungsgeld kommt. Zum Herunterladen, bitte klicken: Der Mutter-Kind-Pass: Verpflichtung oder Angebot?
Gleich vorweg: Die im Mutter-Kind-Pass empfohlenen Ultraschall-Untersuchungen gehören ebenso wenig dazu wie die empfohlene Hebammenberatung. Alle diese Angebote haben keinerlei Auswirkungen auf das Kinderbetreuungsgeld.
Informationen zum Mutter-Kind-Pass findest du hier.