Liebe Nanaya BesucherInnen, alle Veranstaltungen finden statt!

Wir halten alle Vorgaben der Bundesregierung ein. Bitte beachten Sie die Hygienevorgaben, z.B. den 1-Meter-Abstand und das Tragen vom Mund-Nasen-Schutz bis zum Sitzplatz. Sie werden von uns persönlich durch unsere KursleiterInnen unterstützt.

Für Personen mit Symptomen (trockener Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Verlust des Geruch-/Geschmacksinns mit oder ohne Fieber) ist das Betreten unserer Beratungsstelle nicht gestattet. Bitte rufen Sie  in diesem Fall die Corona-Hotline 1450 an.

Hier die neue Verordnung der Bundesregierung, gültig ab 21. September 2020:

  1. Hygienevorschriften, 1 m-Abstand, Mund-Nasen-Schutz in geschlossenen Räumen bis zum Sitzplatz (dann kann er abgenommen werden) sind einzuhalten. Räume regelmäßig lüften.
  2. Die Personen (z.B. Referent/-in, Veranstalter, Helfer, ...) die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, sind in die genannten Höchstzahlen nicht einzurechnen.
  3. Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze mit mehr als 10 Personen in geschlossenen Räumen und mit mehr als 100 Personen im Freiluftbereich sind untersagt.
  4. Veranstaltungen mit ausschließlich zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen sind mit einer Höchstzahl bis zu 1.500 Personen in geschlossenen Räumen und mit einer Höchstzahl bis zu 3.000 Personen im Freiluftbereich zulässig. 
  5. Für Veranstaltungen mit über 50 Personen in geschlossenen Räumen bzw. 100 Personen im Freien ist ein/e COVID-19-Beauftragte/r zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und dieses umzusetzen.
  6. Veranstaltungen mit mehr als 250 Personen bedürfen einer Bewilligung der für den Veranstaltungsort örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde.  

Zusammengefasst:

  • Bei Veranstaltungen mit bis zu 10 TeilnehmerInnen ist nur Punkt 1 zu beachten (Babys/Kleinkinder in Eltern-Kind-Gruppen zählen nicht dazu).
  • Bei Veranstaltungen mit 11 bis 50 TeilnehmerInnen braucht es fix zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze mit den Kontaktdaten der TeilnehmerInnen. Diese sind für die Dauer von 28 Tagen nach Ende der Veranstaltung aufzubewahren und danach zu vernichten.

Corona-Maßnahmen im Nanaya:

Aufgrund der Abstandsregel ist bei allen unseren Angeboten die Teilnehmeranzahl begrenzt. Für die meisten Angebote ist eine Anmeldung erforderlich.
 

Folgende Schutzmaßnamen sind bei persönlichen Besuchen in unserem Zentrum unbedingt einzuhalten:

Kommt bitte pünktlich zu euren Terminen! Bitte betretet die Beratungsstelle erst unmittelbar vor dem vereinbarten Termin. Der Wartebereich kann nur sehr kurz genutzt werden, um die Einhaltung der Abstandsregeln sicherzustellen.
Hände Waschen, Waschen Sie Ihre Hände
 
Wascht euch bitte die Hände! Reinigt bei Betreten der Beratungsstelle eure Hände gründlich mit Seife oder Desinfektionsmittel, dieses wird im Büro und von den Nanaya-MitarbeiterInnen bereitgestellt.
 
Verzichtet auf das Händeschütteln! Bitte verwendet alternative Formen der Begrüßung, z.B. Kopfnicken, leichte Verbeugung oder eure eigene kreative Form.
 
Tragt eine Mund-Nasenschutz-Maske! Seit Freitag, 28. August, besteht im Eingangsbereich und im Gang wieder Maskenpflicht. In den Gruppenräumen darf am Sitzplatz die Maske abgenommen werden. Ihr habt keine Maske dabei? Bitte im Nanaya-Büro nachfragen, dort sind welche erhältlich. :)
Menschen, Cartoon, Soziale Distanz
 
Haltet bitte Distanz! Haltet einen Abstand von mindestens 1m zwischen euch und allen Personen, die nicht in eurem Haushalt leben. Bitte tragt eine Mund-Nasen-Schutz-Maske, wenn der Mindest-Abstand von einem Meter nicht möglich ist.
 
Achtet auf eure Atemhygiene! Haltet bei Husten oder Niesen Mund und Nase mit gebeugten Ellbogen oder einem Taschenbuch bedeckt und entsorgt dieses sofort.
 

Solltet ihr innerhalb von zwei Wochen nach eurem NANAYA-Besuch positiv getestet werden, informiert uns bitte umgehend per Mail

Folgende Schutzmaßnahmen werden von unseren MitarbeiterInnen durchgeführt:

Oft berührte Flächen (z.b. Türklinken) werden häufig desinfiziert.

Spielmaterial wird nach jeder Verwendung gereinigt. Nicht waschbares Spielzeug kommt für eine Woche in Quarantäne.

Unsere Räume werden häufiger gelüftet. Bitte denkt daran, eine Schicht mehr anzuziehen.

Bei Veranstaltungen mit mehr als 10 Teilnehmenden werden die Sitzplätze zugewiesen und die Sitzordnung dokumentiert. So kann zwischen Kontaktperson 1 und 2 unterschieden werden.

Informationen für Fachpersonen und (werdende) Eltern:

 

Dringend zu klären: Sind Gesichtsmasken für Kinder unbedenklich?

Was sagt die Wissenschaft zum Maskentragen durch Kinder?
Einen sehr lesenswerten Beitrag von Kinderarzt Dr. Herbert Renz-Polster vom 16. Oktober findet ihr hier.

Das Hebammengremium informiert:

Visiten oder Sprechstunden in der Hebammenordination, die keinen dringenden Anlass haben, werden bis auf weiteres verschoben. Dringend notwendige Visiten bei gesunden Personen werden wie bisher durchgeführt, unter penibler Einhaltung der Hygienerichtlinien. Das gilt zB. für Gewichtskontrollen beim Neugeborenen, Beratung und Hilfestellung zur Ernährung des Säuglings (z.B. Stillprobleme), Rückbildungs- und Nahtkontrollen uvm.
Dabei gilt: Vor jedem persönlichen Kontakt bzw. jeder Visite muss die Hebamme den Gesundheitszustand der Klientin und der im selben Haushalt lebenden Personen telefonisch erfragen.

Hebammen-Betreuung von Frauen (und ihrer Familien), die am Coronavirus erkrankt sind oder in Quarantäne sind oder bei denen der Verdacht auf eine Erkrankung besteht:
Falls bei den betroffenen Frauen im Wochenbett eine Hebammen-Visite notwendig ist, soll diese telemedizinisch (z.B. per Videokonferenz, Skype, Facetime, WhatsApp) durchgeführt werden oder – falls das Anliegen per Telefon geklärt werden kann – eine telefonische Beratung erfolgen. Beide Leistungen bezahlt die Krankenkasse, wenn eine Kassenhebamme sie erbringt. Erfolgt diese telemedizinische Betreuung oder die telefonische Beratung durch eine Wahlhebamme, werden der Wöchnerin im normalen Weg der Kostenerstattung 80 % der Kassentarife rückerstattet.
Dringende Hausbesuche der Hebamme können nur auf Anweisung der Behörde/des Amtsarztes/der Amtsärztin durchgeführt werden.

Mutter-Kind-Pass-Beratungsgespräch:
Das Beratungsgespräch ist seit 1.9.2020 wieder zum üblichen Zeitpunkt (18. – 22. SSW) durchzuführen. (Von April bis August war es corona-bedingt auch zu jedem anderen Zeitpunkt in der Schwangerschaft möglich).

Betreuung in der Schwangerschaft:
Betreuungstermine in der Schwangerschaft bei geplanter Hausgeburt und geplanter ambulanter Geburt sind, wenn möglich, auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
Zum Vorgehen bei Hausgeburten und Hebammen-Visiten im Verdachts- oder Erkrankungsfall wird gerade seitens der Behörde an Richtlinien für die Hebammenarbeit gearbeitet. Wir werden Sie so rasch wie möglich darüber informieren.

(Stand 15.09.2020)

Maskenpflicht bei der Geburt?

Von einem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während der Geburt raten Frau Prof.in Maier, Leiterin der Abteilung im Wilhelminenspital und Erstellerin der KAV-weiten Leitlinie, so wie viele ihrer KollegInnen auch, eindringlich ab. Die Sauerstoffzufuhr ist bei einer Geburt von zentraler Bedeutung, ebenso das eigene Wohlbefinden der Frau. Beides würde durch das Tragen eines MN-Schutzes beeinträchtigt werden und ist deshalb den Frauen nicht zumutbar.

Hier geht es zum gesamten Artikel vom 9. Mai.

Ist die Trennung von Mutter und Kind zu verantworten, wenn bei der Mutter ein Risiko, Verdacht oder Nachweis einer Coronavirus-Infektion besteht?

Die ISPPM (Internationale Gesellschaft für prä- und perinatale Psychologie und Medizin) kommt in ihrer Stellungnahme in Zusammenarbeit mit GreenBirth e.V. zu folgendem Schluss: "Die Nachteile der Trennung von Mutter und Kind wiegen wesentlich schwerer als die geringe Zunahme des kindlichen Infektionsrisikos durch die Mutter in der Klinik."

Hier kommt ihr zur vollständigen Stellungnahme.

Kuscheln und Stillen auch bei Corona-Infektion?

Experten der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe empfehlen Körperkontakt: "Mütter und Säuglinge sollten in die Lage versetzt werden, kontinuierlich zusammenzubleiben und Hautkontakt durchzuführen - Tag und Nacht, insbesondere unmittelbar nach der Geburt." Auch das Stillen wird empfohlen - unabhängig davon, ob bei Mutter oder Kind eine Infektion vermutet oder auch bestätigt wurde.

Zum vollständigen Artikel kommt ihr hier: "Die Zeit" (online) vom 20.04.2020
Und hier geht's zum originalen Fachartikel in Englisch: "Breastfeeding Medizine" vom 09.04.2020

Darf die Schwangere ohne erhöhtes Covid-Risiko bei der Geburt von ihrem Partner begleitet werden?

Text von zwei deutschen Ärzten (Prof. Dr. Otwin Linderkamp, Neonatologe und Prof. Dr. Sven Hildebrandt, Arzt für Frauenheilkunde & Geburtshilfe) zur Coronakrise (Stand 20.03.2020):

"Als Folge der gegenwärtigen Pandemie durch Coronaviren verbieten einige Geburtskliniken die Anwesenheit der Partner bei der Geburt, auch wenn weder die Frau noch der Partner besondere Erkrankungssymptome oder -risiken aufweisen. Wir lehnen diese Einschränkung ab, da die negativen Folgen des Anwesenheitsverbots der Partner nach heutigem Wissensstand erheblich sind und das Übertragungsrisiko von Covid-19 durch die Partner bei Einhaltung der Hygienemaßnahmen minimiert werden kann."

Den vollständigen Text findet ihr hier.

Vorgehensweise bei positiv getesteten gebärenden Frauen in der Klinik Ottakring (WSP):

Wenn bei einer Gebärenden der Verdacht oder die Diagnose Corona besteht, wird sie in die Klinik Ottakring überführt. Folgende Vorgangsweise ist vorgesehen: Die positiv gestestete Gebärende kommt in einen eigenen Isolationskreißsaal, in dem sie „ganz normal“ gebären kann. Eine vaginale Geburt ist grundsätzlich möglich, der Partner darf dabei sein, es besteht Maskenpflicht für alle Anwesenden, so lange die Hebamme oder andere Personen (außer das Paar selbst) im Raum sind. Die Gebärende soll bitten, zumindest bei der Pressphase wegen der Atmung die Maske abnehmen zu dürfen.

Nach der Geburt ist vorgesehen, dass Mutter und Baby sofort getrennt werden (kein Bonding möglich). Die Mutter kommt für zwei Wochen in ein Isolationszimmer, Stillen ist nicht möglich, sie kann abpumpen. Das Baby kommt auf die IMC-Überwachungsstation (Kinderstation). Bis zum negativen Test darf die Mutter ihr Kind nicht besuchen, auch der Vater nicht, weil er ja mit der Mutter Kontakt hatte. Bei gutem Zustand können Mutter und Baby in Heimquarantäne entlassen werden.

ABER: Die Mutter kann einen Revers unterschreiben, dass sie diese Vorgehensweise nicht möchte. Dann kann sie mit dem Baby im gleichen Zimmer sein und auch stillen. Je nach Personalstand und Belegung wird ein eigenes Zimmer mal leichter, mal schwerer möglich sein. Es ist also gut, wenn die Paare vorbereitet sind! Den Blanko-Revers bekommen sie direkt im WSP, sie brauchen nur die entsprechenden Worte einfügen und unterschreiben.

(Stand 22.04.2020)

Weitere Informationen:

Viele Antworten zum Kinderbetreuungsgeld, Sonderregelungen MUKI Pass, Familienbeihilfe etc. im Zusammenhang mit Corona findet ihr unter: FAQ Auswirkungen auf Familien (Stand: 23.03.2020)

UNICEF informiert: Coronavirus: Das sollten Eltern und Schwangere wissen (Stand: 16.03.2020)

VSLÖ Empfehlung: Corona-Virus und Stillen (Stand: 14.03.2020)

Informationen der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde (ÖGKJ) (Stand 28.02.2020):

Das Rote Kreuz informiert: "Wie erkenne ich den Unterschied zwischen Corona und Grippe?"

ORF.at listet auf: "Hotlines, Tipps und Unterstützung" (Stand: 16.03.2020)