
telefonische Terminvereinbarung unter 01/ 523 17 11
Bei Verhinderung müssen Termine 24 Stunden vorher abgesagt werden (Nachricht auf dem Anrufbeantworter möglich)
Bis 31.12.26: Die Familien zahlen das Honorar von 67,- € zunächst selbst (Bezahlung in bar oder per Überweisung), können es anschließend bei der Kasse einreichen und erhalten den vollen Betrag zurück.
Ab 1.1.27: Unsere Hebamme rechnet direkt mit der Krankenkasse ab, und die Familien müssen nichts mehr vorstrecken.
Der Eltern-Kind-Pass (früher Mutter-Kind-Pass) ist seit 1974 ein Angebot zur gesundheitlichen Vorsorge für Schwangere, Säuglinge und Kleinkinder bis zum zweiten Lebensjahr.
Mit 1. Oktober 2026 wurde das Untersuchungsprogramm ausgeweitet, und Schwangere haben Anspruch auf zwei Hebammenberatungen:
- 14. bis 20. Schwangerschaftswoche: Die erste Hebammenberatung beinhaltet Informationen über den Verlauf einer Schwangerschaft, über die Geburt, das Wochenbett, die Ernährung des Babys, über gesundheitsförderndes Verhalten und weitere Unterstützungsmöglichkeiten.
Zusätzlich zur ersten Hebammenberatung kann ein Gesundheitsgespräch bei der Hausärztin/dem Hausarzt oder der Hebamme durchgeführt werden.
- 24. bis 34. Schwangerschaftswoche: Die zweite Hebammenberatung bietet einen vertraulichen Rahmen, über alles zu sprechen, was in dieser Phase der Schwangerschaft wichtig oder herausfordernd ist: seelisches Wohlbefinden, Ängste, depressive Verstimmungen, Belastungen, Unterstützungsmöglichkeiten,...
Nähere Informationen zum neuen Untersuchungsprogramm des Eltern-Kind-Passes finden Sie unter: https://www.elternkindpass.gv.at/de/
