Viele Antworten zum Kinderbetreuungsgeld, Sonderregelungen MUKI Pass, Familienbeihilfe etc. im Zusammenhang mit Corona findet ihr unter: FAQ Auswirkungen auf Familien (Stand: 23.03.2020)

UNICEF informiert: Coronavirus: Das sollten Eltern und Schwangere wissen (Stand: 16.03.2020)

VSLÖ Empfehlung: Corona-Virus und Stillen (Stand: 14.03.2020)

Informationen der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde (ÖGKJ) (Stand 28.02.2020):

 

Ist die Trennung von Mutter und Kind zu verantworten, wenn bei der Mutter ein Risiko, Verdacht oder Nachweis einer Coronavirus-Infektion besteht?

Die ISPPM (Internationale Gesellschaft für prä- und perinatale Psychologie und Medizin) kommt in ihrer Stellungnahme in Zusammenarbeit mit GreenBirth e.V. zu folgendem Schluss: "Die Nachteile der Trennung von Mutter und Kind wiegen wesentlich schwerer als die geringe Zunahme des kindlichen Infektionsrisikos durch die Mutter in der Klinik."

Hier kommt ihr zur vollständigen Stellungnahme.

 

Kuscheln und Stillen auch bei Corona-Infektion?

Experten der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe empfehlen Körperkontakt: "Mütter und Säuglinge sollten in die Lage versetzt werden, kontinuierlich zusammenzubleiben und Hautkontakt durchzuführen - Tag und Nacht, insbesondere unmittelbar nach der Geburt." Auch das Stillen wird empfohlen - unabhängig davon, ob bei Mutter oder Kind eine Infektion vermutet oder auch bestätigt wurde.

Zum vollständigen Artikel kommt ihr hier: "Die Zeit" (online) vom 20.04.2020
Und hier geht's zum originalen Fachartikel in Englisch: "Breastfeeding Medizine" vom 09.04.2020

 

Darf die Schwangere ohne erhöhtes Covid-Risiko bei der Geburt von ihrem Partner begleitet werden?
Text von zwei deutschen Ärzten (Prof. Dr. Otwin Linderkamp, Neonatologe und Prof. Dr. Sven Hildebrandt, Arzt für Frauenheilkunde & Geburtshilfe) zur Coronakrise (Stand 20.03.2020):

"Als Folge der gegenwärtigen Pandemie durch Coronaviren verbieten einige Geburtskliniken die Anwesenheit der Partner bei der Geburt, auch wenn weder die Frau noch der Partner besondere Erkrankungssymptome oder -risiken aufweisen. Wir lehnen diese Einschränkung ab, da die negativen Folgen des Anwesenheitsverbots der Partner nach heutigem Wissensstand erheblich sind und das Übertragungsrisiko von Covid-19 durch die Partner bei Einhaltung der Hygienemaßnahmen minimiert werden kann."

Den vollständigen Text findet ihr hier.

 

Derzeitige Vorgehensweise bei positiv getesteten gebärenden Frauen im WSP:

Wenn bei einer Gebärenden der Verdacht oder die Diagnose Corona besteht, wird sie ins Wilhelminenspital überführt. Bislang gab es dort aber weder einen bestätigten Corona-Fall noch einen Verdachtsfall bei Gebärenden. Folgende Vorgangsweise ist vorgesehen: Die positiv gestestete Gebärende kommt in einen eigenen Isolationskreißsaal, in dem sie „ganz normal“ gebären kann. Eine vaginale Geburt ist grundsätzlich möglich, der Partner darf dabei sein, es besteht Maskenpflicht für alle Anwesenden, so lange die Hebamme oder andere Personen (außer das Paar selbst) im Raum sind. Die Gebärende soll bitten, zumindest bei der Pressphase wegen der Atmung, die Maske abnehmen zu dürfen.

Nach der Geburt ist vorgesehen, dass Mutter und Baby sofort getrennt werden (kein Bonding möglich). Die Mutter kommt für zwei Wochen in ein Isolationszimmer, Stillen ist nicht möglich, sie kann abpumpen. Das Baby kommt auf die IMC-Überwachungsstation (Kinderstation). Bis zum negativen Test darf die Mutter ihr Kind nicht besuchen, auch der Vater nicht, weil er ja mit der Mutter Kontakt hatte. Bei gutem Zustand können Mutter und Baby in Heimquarantäne entlassen werden.

ABER: Die Mutter kann einen Revers unterschreiben, dass sie diese Vorgehensweise nicht möchte. Dann kann sie mit dem Baby im gleichen Zimmer sein und auch stillen. Je nach Personalstand und Belegung wird ein eigenes Zimmer mal leichter, mal schwerer möglich sein. Es ist also gut, wenn die Paare vorbereitet sind! Den Blanko-Revers bekommen sie direkt im WSP, sie brauchen nur die entsprechenden Worte einfügen und unterschreiben.

(Stand 22.04.2020)

 

Das Hebammengremium informiert:

Die Mutter-Kind-Pass-Beratung (normalerweise durchzuführen in der 18.-22. SSW)  kann bis zum Geburtstermin durchgeführt und mit der Krankenkasse abgerechnet werden! Nachzulesen unter: Österreichisches Hebammengremium

Wenn das Beratungsgespräch während der Pandemiezeit erforderlich ist, kann es telemedizinisch durchgeführt werden zu den vorgegebenen Voraussetzungen (1 Stunde und Inhalte laut Mutter-Kind-Pass).

Betreuung in der Schwangerschaft und Wochenbettbetreuung: Alle Besuche bzw. telemedizinischen Kontakte in der Schwangerschaft und im Wochenbett haben der gesamtvertraglichen Regelung zu entsprechen.

Zusätzliche Möglichkeit: Falls eine Beratung telefonisch möglich oder nötig ist, können pro Frau zusätzlich 5 Telefongespräche insgesamt (in der Schwangerschaft und im Wochenbett) verrechnet werden.

(Stand 16.04.2020)

 

Das Rote Kreuz informiert: "Wie erkenne ich den Unterschied zwischen Corona und Grippe?"

ORF.at listet auf: "Hotlines, Tipps und Unterstützung" (Stand: 16.03.2020)